Beratungsspektrum

Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Becker LL.M., MBA berät Sie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht  zu allen wichtigen Fragestellungen und Fallkonstellationen in der betrieblichen Personalpraxis: Von der Einstellung eines Mitarbeiters bis zu dessen Austritt.  Er berät und unterstützt Unternehmen bei  organisatorischen und personellen Maßnahmen (Restrukturierung, Change Management, Kündigung, arbeitsvertragliche Änderungen, Disziplinarmaßnahmen  etc.).  

In mitbestimmen Unternehmen unterstützt er die  Arbeitgeberseite bei ihrer Betriebsratsarbeit; insbesondere bei der Ausarbeitung von  Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen von Sozialplänen und  Interessensausgleichen. Er vertritt das Unternehmen bei arbeitsgerichtlichen  Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich. 

Im Folgenden finden Sie eine komprimierte Übersicht über Leistungen der  Kanzlei: Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Becker LL.M. deckt als  Beratungsspektrum das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ab; so etwa folgende  Themengebiete und Handlungsfelder aus der jeweils einschlägigen Sicht des  Mitarbeiters, leitenden Angestellten oder Arbeitgebers: 

  • Abfindung 
  • Anstellungs- und Dienstverträge 
  • Arbeitnehmerüberlassung 
  • Aufhebungsvertrag 
  • Betriebsübergang 
  • Betriebsverfassungsrecht 
  • Bonus 
  • Einigungsstelle 
  • Elternzeit 
  • Freie Mitarbeiter 
  • Geschäftsführer
  • Interessenausgleich 
  • Karenzentschädigung 
  • Kündigung 
  • Abmahnung 
  • Leitende Angestellte 
  • Manager 
  • Prozessvertretung 
  • Recht der Handelsvertreter 
  • Reorganisation von Unternehmen 
  • Schwangerschaft/Mutterschutz 
  • Sozialplan 
  • Tantieme 
  • Provision 
  • Tarifrecht 
  • Teilzeit 
  • Umgang mit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten
  • Umstrukturierung von Unternehmen 
  • Versetzung 
  • Wettbewerbsverbot (vertraglich und nachvertraglich)