Rechtsanwalt Helmut Becker LLM, MBA als offizieller BAFA Berater zugelassen.

Beitrag vom 30.10.

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows".

 

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Einzelheiten zum Förderprogramm erhalten Sie hier.

 

 

Förderung unternehmerischen Knowhow

Kleinere und mittlere Unternehmen in Deutschland (GmbH, Solo-Selbständige, Einzelunternehmer) haben die Möglichkeit das bezuschusste Angebot des/der BMWi/IHK im Programm „Förderung des unternehmerischen Knowhow“ in Anspruch zu nehmen.

 

Das Programm ermöglicht eine geförderte Beratung ab 50% bis 90% ! Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Wer kann gefördert werden?

 

 

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

 

Wer fördert die Beratung ?

 

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert

Welche Beratung kann staatlich gefördert werden?

 

Beratungen etwa zu

  1. allen allgemeinen Fragen (wirtschaftlich, personell, finanziell, organisatorisch) sowie
  2. speziellen Themen der Wirtschaftlichkeit sowie
  3. Leistungsfähigkeit (betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, Kalkulation, KLR,
  4. Controlling, Budgetierung, Geschäftsplan) sowie
  5. Berichtswesen (sofern vorhanden),
  6. Abteilungen (Profit-Center) im Kontext Geschäftszweck, Schnittstellen, Rechnungswesen als auch Betriebsorganisation.

 

Beratungsbeispiele

 

● Verbesserung der Unternehmenskonzeption

● Standort und Wettbewerb

● Einkauf 

● Produktion | Sortiment

● Lagerhaltung/-system

● Marketing und Vertrieb

● Geschäftserweiterung | Unternehmensentwicklung

● Nachfolgeplanung